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   BSG, 24.11.1965 - 9/11 RV 116/63   

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BSG, 24.11.1965 - 9/11 RV 116/63 (https://dejure.org/1965,5508)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1965 - 9/11 RV 116/63 (https://dejure.org/1965,5508)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1965 - 9/11 RV 116/63 (https://dejure.org/1965,5508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslandsversorgung - Einbeziehung ausländischer Kriegsopfer - Ermessen der Versorgungsbehörde - Härteausgleichsleistungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.07.1961 - 10 RV 1099/60
    Auszug aus BSG, 24.11.1965 - 11 RV 116/63
    Für die Zeit ab 1" Mai 1959 hänge die Entscheidung des Rechtsstreits davon ab, ob die Versorgungsverwaltung bei Berücksichtigung des Renteneinkommens der Klägerin von monat- lich 61, 50 Dollar aus der Social Security rechtmäßig verfahren sei° Das sei zu verneincn° Der vom Bundessozialgericht (BSG) in BSG 15, 1ff und in weiteren Entscheidungen vertretenen Auffassung, daß das Umrechnungsverfahren nach dem amtlichen Devisenkurs rechtmäßig sei, könne nicht zugestimmt werden° Dieses Verfahren sei mit dem Zweck des der Versorgungsverwaltung eingeräumten Ermessene nicht vereinbar.

    Seit dem 1. Juni 1960 trete ein Ruhen nicht ein, wenn und so lange der MA einer Versorgung zustimme° Ein Ermessensfehler liege nicht darin? daß die Versorgungsverwaltung im Einklang mit den bestehenden Richtlinien und der Entscheidung des BSG in BSG 15, 1 ff das Einkommen nach dem amtlichen Devisenkurs in DM-Beträge umgerechnet habe° Das BVG enthalte keine Vorschrift, daß den im Ausland lebenden Kriegereltern Versorgungsbezüge in solchem -Umfang zu zahlen seien, daß ihre Existenz am jeweiligen Aufenthaltsort gesichert sei, Der Gesetzgeber halte sich im Rahmen des ihm bei Sozialleistungen eingeräumten Ermessens, wenn er die Leistungen allein unter Berücksichtigung der inländischen Kaufkraftverhältnisse bemesse und damit in Kauf nehme, daß der Versorgungsberechtigte im Ausland nicht ebenso "gut wie im Inland leben kann.

    Das Recht der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, II. Teil 1955, S0 119 Nr° 2; a"A" Wilke, Komm" zum BVG, 1° Aufl", Anm° I zu © 8 BVG)° Solche Ermessensentscheidungen der Versorgungsbchörde sind nur dann rechtswidrig, wenn von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind (@ 54 Abs° 2 SGG), oder wenn die Verwaltung bei Ausübung des Ermessens gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen hat (vgl° BSG 15, 1, 4)" Solche Ermessensfehler liegen jedoch nicht " "V.

    Überschreitung der Einkommensgrenze des 5 51 BVG ablehnt, sind bereits mehrere Entscheidungen des BSG ergangen° In dem in BSG 15, 1 veröffentlichten Urteil des 10. Senats, auf das wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, ist ausgesprochen, daß in diesem Falle eine fehlerhafte Ausübung des durch das Gesetz eingeräumten Ermessens nicht vorliegt und daß diese Berechnungsweise auch nicht gegen die verfassungsrechtliehen Grund- 14.

  • BSG, 29.10.1963 - 9 RV 1006/60

    Berufsschadensrente - Ausgleichsrente

    Auszug aus BSG, 24.11.1965 - 11 RV 116/63
    - bei im Ausland Versorgungsberechtigten praktisch geschehen soll° Wie der erkennende Senat im Urteil vom 29° Oktober 1963 (SozR Ca 2 Nr" 1 zu 5 5 BWK Aüsl° : BSG 20, 59, 64) ausgeführt hat, bei Ermittlung Lebensbedarfs lebensind des von im Ausland den Versorgungsbcrechtigten Abweichungen und Einschränkungen gegenüber Feststellungen notwendig, die bei im Inland lebenden Versorgungsberechtigten möglich und angebracht erscheinen, Diese EinSchränkungen'ergeben sich aus den im Ausland gegebenen andersartigen Verhältnissen, insbesondere daraus, daß die Feststellung des sonstigen Einkommens und 15.
  • BSG, 19.12.1961 - 10 RV 187/61
    Auszug aus BSG, 24.11.1965 - 11 RV 116/63
    Rechts- und Sozialstaatlichkeit (Art. 20 GG) verstößt, Diese Entscheidung betraf zwar insoweit einen anderen Fall, als die Kläger dort dgutgghg Staatsangehörige waren, weshalb nicht von den @@7, 8 sondern von @ 64 BVG auszugehen war° Die Frage der Umrechnung des in den USA erzielten Einkommens nach dem amtlichen Devisenkurs hat jedoch hier wie dort im wesentlichen die gleiche rechtliche Bedeutung; es kann insbesondere nicht angenommen werden, daß das BVG Nichtdeutsche besser behandeln wolle als Deutsche° In der Entscheidung istua mit Recht darauf abgehoben, daß die valutarische Umrechnung im Handelsverkehr allgemein und auch sonst bei Zahlungen von der-Bundesrepublik ins Ausland üblich, sowie daß diese Regelung die einfachste und klarste Handhabe sei, um sonstiges Einkommen anzurechnen (vglo ferner Urteile des BSGvom 26. Oktober 1961 - 16 RV 383/61 - und vom 19° Dezember 1961 - 10 RV 187/61 ), Wenn das LSG demgegenüber die Forderung aufstellt, daß die Auslandsbezüge nach dem Wert angerechnet werden müssen, den diese Bezüge im Rahmen des Lebensbedarfs haben, so ist nicht ersichtlich, in welcher sonstigen Weise dies - ohne eine 'konkrete Richtlinie über die Berücksichtigung der Kaufkraft fremder Zahlungsmittel lebenden.
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